Das Volksbegehren für das Recht auf G9 und unterrichtsfreie Nachmittage blickt auf die erste Woche der Amtseintragungen zurück.

Die Erfahrungen in den 396 Städten und Gemeinden in NRW zeigen, dass die Möglichkeit für die Bürger, für das Volksbegehren zu stimmen, sehr von Ort zu Ort differieren.

Während es in einigen Städten Hinweise auf die Möglichkeit der Listeneintragung auf der Homepage gibt, ist in anderen Städten das Wort "Volksbegehren" auch nach einer Suche auf der Seite nicht auffindbar. Außerdem gibt es Städte, bei denen ein Bürger, der ins Amt gekommen ist, mit der Bemerkung abgewiesen wurde, man wisse nicht, was er wolle. Auch die Möglichkeit, ähnlich einer Briefwahl mit einem Eintragungsschein zu hause zu unterschreiben, wird von den Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabt. Hier gibt es positive Beispiele, wie Herford, Siegen oder Wuppertal, in denen die Bürger direkt über die Homepage der Stadt online einen Eintragungsschein beantragen können. Dagegen steht die Mehrzahl der Städte, die diese Möglichkeit noch nicht bieten.

Wegen der so unterschiedlichen Bedingungen in den verschiedenen Gemeinden hat die Elterninitiative g9-jetzt-nrw.de alle Informationen über die Eintragungsmöglichkeiten gesammelt und jetzt auf der Webseite http://www.g9-jetzt-nrw.de veröffentlicht. Damit können alle Wähler unabhängig von der Informationspolitik ihrer Gemeinde an einer zentralen Stelle erfahren, wo und wann Sie für das Volksbegehren unterzeichnen können.

Unabhängig davon geht außerdem unsere freie Unterschriftensammlung weiter. Eintragungen auf den freien Listen zählen natürlich genauso wie Eintragungen im Rathaus.

Zur Zeit kursieren verschiedene Gerüchte über die Auswirkungen des Volksbegehrens auf Gesamtschulen und andere Schulen mit gebundenem Ganztag. Richtig sind folgende Aussagen:

Von einer Benachteiligung von Gesamtschulen und anderen gebundenen Ganztagsschulen durch das Volksbegehren kann keine Rede sein!

1. Gesamtschulen und andere Ganztagsschulen verlieren keine einzige Stunde.
2. Es werden dort keine Lehrerstellen gestrichen.
3. Der gebundene Ganztag wird nicht angetastet, alle Ressourcen bleiben erhalten.

Falls Sie bisher gegenteilige Aussagen veröffentlicht haben, bitten wir um eine Richtigstellung.

Das Ziel des Volksbegehrens ist die Rücknahme der Änderungen in der Unterrichtszeit, die im Jahr 2005 durch G8 den Schulen aufgezwungen wurden. Auch vor 2005 war der Umfang der Stunden (Fachunterricht und Förderung und Freizeit) an Ganztagsschulen in gleicher Weise vorhanden wie heute. Deshalb sind gegenteilige Aussagen über das Volksbegehren unzutreffend. Die Personen, die solche Gerüchte streuen, haben scheinbar ein Interesse, den Erfolg des Volksbegehrens zu verhindern, da sie inhaltlich keine Argumente für das Turbo-Abitur vorbringen können.

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