Aktuell werden gegen das Volksbegehren für das 9-jährige Gymnasium von verschiedenen Seiten falsche Behauptungen zu den Auswirkungen der Gesetzesvorlage in Umlauf gebracht. Folgendes zur Klarstellung.
Falsche Behauptung: Die Wiedereinführung von G9 an Gymnasien gehe auf Kosten anderer Schulformen.
Richtig ist, dass die Kostenschätzung lautet: "Dieses Gesetz verursacht keine Kosten – im Gegenteil, durch den Wegfall der höheren Stundenzahlen entstehen Einsparungseffekte." Dieser Satz bezieht sich ausschließlich auf die Gymnasien. In den Übergangsjahren entstehen deutliche Einsparungseffekte im Personalbereich durch die Absenkung auf 30 Wochenstunden an den Gymnasien. Keine Kosten – Keine Gegenfinanzierung
Falsche Behauptung: Durch die angestrebte Senkung der Pflichtstundenzahl von 188 auf 180 Unterrichtsstunden entstünden Schulen mit gebundenem Ganztag Nachteile.
Richtig ist: Gebundene Ganztagsschulen haben einen Ganztagsbetrieb mit mindestens sieben Zeitstunden an mindestens drei Unterrichtstagen. Das soll in der Regel von 8 bis 15 Uhr der Fall sein und enthält die allgemeine Unterrichtszeit von durchschnittlich 6 Unterrichtsstunden. Eine gebundene Ganztagsschule kann über die sieben Zeitstunden verteilt z. B. 6 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten anbieten, dazu eine Mittagspause, eine Klassenleiterstunde, eine Hausaufgabenzeit, eine AG, eine Förderstunde... Dies wird im Ganztagserlass des Schulministeriums geregelt und ist nicht Gegenstand des Volksbegehrens.
Vor der Einführung von G8 im Schuljahr 2005/2006 führte jede gebundene Ganztagsschule ihren Ganztagsbetrieb mit einem Pflichtunterrichtsstundenvolumen von 179 Jahreswochenstunden (JWS) durch. Derzeit sind es 188 JWS. Bei erfolgreichem Volksbegehren werden es höchstens 180 JWS sein. Der Ganztagserlass sichert die personelle Ausstattung für den Ganztagsbetrieb und nicht die Pflichtstundenzahl. Das Schulministerium muss diesen Erlass so gestalten, dass die neben dem Pflichtunterricht nötigen Stunden für den Ganztagsbetrieb personell abgesichert sind. Mit der Senkung der Pflichtstunden ginge ein prozentual höherer Anteil z. B. an individuellen Förderstunden einher. Bei kostenneutraler Umsetzung durch die Landesregierung entfallen an gebundenen Ganztagsschulen keine Lehrerstellen.
Falsche Behauptung: Die Vertreter des Volksbegehrens lehnten generell den Ganztag ab.
Richtig ist: Diese Aussage entbehrt jeder Grundlage. Gebundene Ganztagsschulen, auch -gymnasien, bleiben vom Volksbegehren unberührt. Den anderen Gymnasien eröffnet das Volksbegehren G9 die Möglichkeit zum Halbtagsunterricht mit offenen Ganztagsangeboten. Dies ist der ausdrückliche Wunsch der Mehrheit der Eltern. (Umfrage der Landeselternschaft durch Prof. Rainer Dollase 2016, Teilnehmer brutto 54 644)
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